Unter diesem Register sind Zisternen sowie Versickerungsanlagen Anzulegen. Erst nach anlegen dieser stehen sie für die Zuordnung als Anschlussart unter dem Teilregister „Teilflächen“ zur Verfügung.
Hinweis:
Vor der Bearbeitung der Teilflächen bitte prüfen, ob Zisternen oder Versickerungsanlagen angegeben sind, um eine unterbrechungsfreie Bearbeitung der Flächen vornehmen zu können.
Abb. 59: Zisternen