Unter diesem Register sind Zisternen sowie Versickerungsanlagen anzulegen. Erst nach anlegen dieser stehen sie für die Zuordnung als Anschlussart unter dem Teilregister „Teilflächen“ zur Verfügung

 

Hinweis:
Vor der Bearbeitung der Teilflächen bitte prüfen, ob Zisternen oder Versi-ckerungsanlagen angegeben sind, um eine unterbrechungsfreie Bearbeitung der Flächen vornehmen zu können.

Abb. 59: Zisternen